Von wegen. Heute haben wir uns in der Referendars-AG mal wieder, diesmal ausschließlich, mit Kostenrecht beschäftigt. Bruchrechnen pur. *Jammer* *Seufz* *Heul*
Das ist absolut grausam und dann auch noch wenig sinnvoll. Jedesmal, wenn Kosten zu quoteln sind heißt es Bruchrechnen. Und der Rechtspfleger muß für die Vollstreckbarkeit der Kostenentscheidung, nachdem sich schon der Richter mit dem Mist gequält hat, den Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen und sowieso alles neu rechnen.
Ganz verschärft und nahezu unerträglich wird es bei Widerklagen mit mehreren Beteiligten. Dann gilt nämlich die so genannte Baumbachsche Kostenformel. Ein absolutes Ungetüm, dass kaum einer versteht.
Ich kann nur hoffen, dass der Mist nicht oder nur ganz anspruchslos im Examen drankommt.
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1 Kommentar:
hoff lieber, dass du anspruchsvoll geprüft wirst. denn das kostenrecht draufzuhaben, ist vor allem in dem von dir angestrebten beruf absolut notwendig! wenn du magst, machen wir demnächst gemeinsam lawline ausschließlich zum kostenrecht und stellen uns gegenseitig fragen und fälle. und wenn wir uns dereinst einmal treffen, ebenfalls. love. m.
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