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Dienstag, März 21, 2006

Speisechip

Zu Stefnah´s Frage siehe die beiden Comments.
Zudem hab ich diese Frage bei einem netten Cappuccino heute mit der überaus attraktiven Assistentin des Geschäftsführers, die mich ab und zu mal im Dienstwagen umherfährt (*zu Stefna grins*), geklärt... [natürlich nur rein hypothetisch, ohne Namen etc. - versteht sich]

und: ich hatte (leider) Recht. Kannst es auch selbst nachlesen -> unter http://www.studentenwerk-dresden.de/mensen/emeal.html

Da öffnest Du das pdf mit den Allgemeinen Bedingungen für Erwerb, Nutzung und Rücknahme des Emeal (abgesegnet von einem Volljuristen) und vergleichst Punkt 8 der Bedingungen mit Punkt 6 und 2.
Eindeutig, oder? -- Da haben wir Dir viel Ärger erspart & die Karriere möglicherweise gerettet.


"Die unberechtigte Nutzung von Studenten- oder Mitarbeiter-Emeals ist moralisch
verwerflich und Betrug und kann über die in den Punkt 7 genannten Maßnahmen
hinaus strafrechtlich geahndet werden, insbesondere im Wiederholungsfall."



In der Praxis wird es so sein, dass wenn es durch eine Kontrolle auffliegt, dann gleich der Chip gesperrt wird.. naja - Hauptsache wir haben die Frage gelöst.

Ich empfehle, dass Du Dir die 14 Tage nochmal richtig bis zum Erbrechen den Kessel vollhaust, so dass Du Tage danach kein Essen mehr sehen kannst....
(Wieviel kostet eigentlich das nicht subventionierte Futter in Darm-Stadt?)

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