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Freitag, März 17, 2006

Essen für 1,90 € strafbar?

Nachdem ich gestern im Regierungspräsidium Darmstadt für 3,30 € Mittag gegessen habe und die Leute das dort für günstig hielten - womit sie im Dönervergleich auch recht haben, war ich heute gegen 13:50 Uhr in der Mensa der TUD (Technische Universität Darmstadt) für 1,90 € essen. Es gab Spaghetti mit zwei verschiedenen Soßen inclusive eines Schälchens Quark und einer Banane. Noch bin ich ja Student der TUD (Technische Universität Dresden).
Für meine nicht mehr studentischen Zeit denke ich natürlich rein hypothetisch über einen fortgesetzten "Lebensmittelerschleichungsbetrug" im Amt (LEBIA) nach. ;o) Wäre es denn WIRKLICH Betrug, wenn ich als Student den Schlüssel - eine Chipkarte - zum studentischen Essenspreis erwürbe und ohne irgendwelche Kontrollen an Automaten wiederholt auflüde, um dann als nicht Student zum studentischen Essenspreis zu essen?
Ich glaube nein - natürlich ergebnisorientiert. Schließlich hätte ich die Karte und das darauf befindliche Guthaben legal erworben. Und jeder Karteninhaber darf zum studentischen Preis essen, da er bei Erwerb der Karte ein Student war. Außerdem werden die Karten regelmäßig getauscht.
Für Zustimmung und Mindermeinungen bin ich offen. ;o)

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

1,90 Euro für Spaghetti mit Soße....

Heute im Netto: 500g Spaghetti 19 cent!!
Soße schwankt zwischen 66 und 99 cent...
Da ist doch gar nichts mehr subventioniert, oder???

Ein Subventionsbetrug scheidet damit wohl aus, oder??? ;-)

Zum eventuellen Computerbetrug: 263a: Gem. 263a II gelten die §§ 263 II bis VII entsprechend, also auch Absatz 4!!
Dort steht wiederum drin, dass die §§ 247 und 248a entsprechend gelten. Somit gem. § 248a: Diebstahl geringwertiger Sachen...
Naja, aber wenn du den anderen dass schmackhaft machst, und nun jeder so nen Blödsinn macht dann könnte man dass
besondere öffentliche Interesse bejahen... Dann müsstest du bestraft werden... Gälte allerdings für die Strafe allein dass Talionsprinzip, so müsstest du entweder die Spaghetti wieder herausgeben, oder, wenn dir dies aufgrund deiner Verdauung, die durch überhöhten Apfelmuskonsum bei Crepe-Parties wohl schon zu einem beschleunigten Verfahren mutiert sein könnte, nicht mehr möglich wäre, du musst für den hesslichen Ministerpräsidenten Spaghetti kochen!!!
(Sorry, für den Scheißschachtelsatz, bin auf Arbeit und muss schreiben, wie sich die Wörter in meinem Hirn zu etwas Großem fügen...Kein LeckTor in Sicht..)
Wahlweise (bei Wa(h)lurteil) auch Fischstäbchen...
Letztendlich kannst du auch begnadigt werden! Vielleicht wenn du den Hässen
zeigst, was für ein begnadeter Pantomime-Darsteller du doch bist!!
Wurde auch mal Zeit, dass wir mal über Verdauung gesprochen haben, jetzt wo du doch in Darm-Stadt bist...

Staen hat gesagt…

"Ich glaube nein - natürlich ergebnisorientiert. Schließlich hätte ich die Karte und das darauf befindliche Guthaben legal erworben. Und jeder Karteninhaber darf zum studentischen Preis essen, da er bei Erwerb der Karte ein Student war. Außerdem werden die Karten regelmäßig getauscht."

---

ja ...legal erworben, aber auch legal verwendet??
die argumentation hinkt (so wie jeff´s hinkebein) und das sollte dir schon zu denken geben....

reden wir mal tacheles, mein freundchen ;-)
das nutzen des speisechips haben wir auf verwaltungsrat-sitzungen besprochen und dabei das problem, dass bediensteten-emeals von jedermann erworben werden könnten... es geht also darum, dass die emeals für bestimmte personengruppen gedacht sind & nur für diese. d.h. studenten essen mit studenten-chipkarte und richtige unibedienstete mit bediensteten-chipkarte. alles andere ist -was die geschäftsführungen angeht- unerwünscht. ich rate dir davon ab.

stell dir vor, dein studentenausweis ist abgelaufen, deine fresskarte jedoch nicht und du kommst in eine kontrolle, bei der du deinen studi-ausweis vorzeigen musst (in DD gibt es sie zumindest, also solltest du überall damit rechnen). zwar legst du deinen studi-ausweis vor, der ist dann aber abgelaufen ->> großes problemo; macht sich gar nicht gut - erst recht nicht für einen juristen...

solange du noch student bist, gar kein problem.
wenn sich das dann ändert, besser zu jm. gehen und fragen -> geschäftsführer --- kannst noch einfließen lassen, dass du solange du den chip hast, dort noch weiterfuttern gehen kannst ;-) und connections zum DSW-studi-sprecher hast, was möglicherweise in eine bundesdiskussion ausarten könnte...
-> besser, als erwischt zu werden oder das essen nur mit zweifeln genießen zu können...
besser jetzt gesagt, als dann später dich irgendwo rausholen zu müssen.

bleib sauber kumpel und ich prüfe das mal...