Eine Gedenkminute für Braunbär Bruno...
Heiner - wie war dein Heinerfest? - Da wollte ich in dein Ehrenbuch schauen und da vielleicht eine Buttermilch hineinstellen, weil sich da lange nichts regt und sehe da einen neuen Eintrag!
Den hab ich nicht ganz verstanden, aber von wegen "schwimmen gehen" ...wenn wir wieder zusammen kommen, wird Pain(t)Ball gespielt!
Fehlt da nicht eine Aktualisierung auf deiner Seite, ein grüner Hüpfefrosch für "wohnlich eingerichtet" ?
Ein Gruß auch an die Alternativ(Themen) Kommentatoren, an alle Fluexe, Füchse und den O.
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Edelmann-Fall: RGZ 117, 121 (von 1920, bewusste Nichtbeachtung der Form)
A verspricht dem B als Belohnung für seine Dienste ein Grundstück. Auf das Verlangen des B nach notarieller Beurkundung (wegen § 313 S. 1 BGB a.F.) entgegnete A, B könne ganz beruhigt sein, bei ihm, dem A, herrschten keine jüdischen Gepflogenheiten,er sei ein Mann von Adel und sein Edelmannswort genüge.
Letztlich entpuppt sich A jedoch keineswegs als Edelmann und denkt gar nicht daran, dem B das Grundstück zu übereignen.
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