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Dienstag, Januar 17, 2006

Vor Ort ein Termin

Obwohl es menschlich verständlich und juristisch hochinteressant ist, fand ich den Ortstermin im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens gem §§ 485 ff ZPO, an dem ich heute mit RA W. teilnehmen durfte, sehr unangenehm: wenn der Sachverständige ohne nähere Prüfung und nach nur oberflächlicher Betrachtung des Produkts behauptet, er könne sich nicht vorstellen, dass das so passiert sei wie vom Geschädigten geschildert, und der Geschädigte zornig und traurig erwidert, dass es genauso gewesen sei und nicht anders und dass er derjenige sei, der die schweren Verletzungen an Hand und Unterschenkel davongetragen hätte und wie sich der Sachverständige überhaupt als solchen bezeichnen dürfe, und wenn der Vertreter des Produzenten immer nur denselben Satz wiederholt, dass eigene Prüfungen ergeben hätten, es könne nicht usw, während der eigene RA versucht, das ganze in geordnete Bahnen zu lenken und das ganze dann eine Stunde geht, dann ist man im Nachhinein nicht geringfügig erschöpft. Nur Strafrecht muss noch schlimmer sein. Dann lieber wieder Schriftsätze zum europäischen Vollstreckungsrecht nach EuGVVO verfassen.
Oder Blogeinträge.
In diesem Sinne: lasst die Spiele beginnen.

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