Hier ein paar wichtige Infos, notiert in meiner Mittagspausenzeit:
- Den Verzugszins gem §§ 286, 288 iVm § 247 BGB rechnet man nicht per Hand aus, sondern via Basiszins.de (und zwar selbstverständlich auch für in der Vergangenheit liegende Forderungen).
- Herauszufinden, zu welchem OLG-Bezirk welche Gemeinden gehören (wichtig fürs örtlich zuständige Gericht) übernimmt die Gerichts-Suche von jusline.de.
- Der absolut kostenlose IWW-Newsletter ist neben dem Beck-Newsletter immernoch eine wertvolle Quelle für wichtige aktuelle Leitentscheidungen im Volltext.
- Zweitwohnsitzsteuer wird nicht gezahlt! Näheres weiterhin unter zweitwohnsitzsteuer.de
- Laut einer jüngeren Entscheidung des BFH (Nachweis folgt) sind Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten im Wege der Vorsteuer absetzbar. Also: Rechnungen (Bücher, Skripte, KK, Repetitorium etc) aufbewahren, alte Rechnungen ab 2004 rauskramen und der nächsten Steuererklärung beifügen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen