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Mittwoch, Januar 18, 2006

Nie auslernen!, Teil I

Hier ein paar wichtige Infos, notiert in meiner Mittagspausenzeit:
  1. Den Verzugszins gem §§ 286, 288 iVm § 247 BGB rechnet man nicht per Hand aus, sondern via Basiszins.de (und zwar selbstverständlich auch für in der Vergangenheit liegende Forderungen).
  2. Herauszufinden, zu welchem OLG-Bezirk welche Gemeinden gehören (wichtig fürs örtlich zuständige Gericht) übernimmt die Gerichts-Suche von jusline.de.
  3. Der absolut kostenlose IWW-Newsletter ist neben dem Beck-Newsletter immernoch eine wertvolle Quelle für wichtige aktuelle Leitentscheidungen im Volltext.
  4. Zweitwohnsitzsteuer wird nicht gezahlt! Näheres weiterhin unter zweitwohnsitzsteuer.de
  5. Laut einer jüngeren Entscheidung des BFH (Nachweis folgt) sind Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten im Wege der Vorsteuer absetzbar. Also: Rechnungen (Bücher, Skripte, KK, Repetitorium etc) aufbewahren, alte Rechnungen ab 2004 rauskramen und der nächsten Steuererklärung beifügen.

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