Für all diejenigen, die es ahnten, aber nicht wussten oder allenfalls unscharf vermuteten, und für die, die es häten wissen müssen und spätestens zur nächsten Mündlichen (Prüfung, d. Red.) wissen sollten, sei hiermit nochmals mit Verweis auf den kurzen Artikel der Süddeutschen wiederholt: das BayObLG schließt, und zwar nicht a minore ad majus oder a majore ad minus, sondern mit Ablauf des 30. Juni 2006 seine ehrwürdigen Ober-Pforten. Es ruhe in Frieden.
P.S.:
Wo wir schon einmal bei der Mündlichen sind: die Hilfsbeamten der StA heissen nicht mehr so, sondern anders, nämlich: Ermittlungspersonen (§ 152 I GVG)! Wenn das mal nicht wichtig klingt...
P.S.:
Wo wir schon einmal bei der Mündlichen sind: die Hilfsbeamten der StA heissen nicht mehr so, sondern anders, nämlich: Ermittlungspersonen (§ 152 I GVG)! Wenn das mal nicht wichtig klingt...