Französischer Ex-Anwalt belästigte KolleginWeil er eine Kollegin mit einer Lawine von unerwünschten Liebesbriefen und Blumensträußen überschüttet hat, ist ein französischer Ex-Anwalt zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Wie ein Justizsprecher in Metz mitteilte, muss sich der 44-Jährige außerdem einer "geeigneten Behandlung" unterziehen und seiner Angebeteten einen symbolischen Euro als Schmerzensgeld zahlen. Zudem wurde dem Mann verboten, sich seinem 38 Jahre alten Opfer zu nähern.
Der Franzose hatte sich 2002 unsterblich in seine Kollegin verguckt und ihr innerhalb eines Jahres rund 800 Briefe und Blumensträuße nach Hause geschickt. Die Anwältin bat den ungeliebten Verehrer zunächst, sie mit seinen Liebensbekundungen, die er teilweise in Versform fasste, zu verschonen. Dies schien seine Leidenschaft nur noch mehr anzufachen: Der Anklage zufolge schickte der Verliebte bis zu fünf Briefe pro Tag, manchmal auch Kataloge mit Hochzeitskleidern.
Schließlich erstattete die junge Frau Anzeige. Der Anwalt gab seinen Beruf auf. Heute lebt er nach Angaben seines Verteidigers, der von einem "tragischen Fall" sprach, bei seiner Großmutter und bezieht Sozialhilfe.(Quelle: 123recht.net)
Freitag, Dezember 22, 2006
Sehen Sie sich vor, Herr S. H.! (Eine Warnung)
(Ich sage nur "in Versform" bzw: gute Dichter schreiben nicht nur Reime.)
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2 Kommentare:
Wobei ich da eher den O. in Gefahr sehe! Eine unkontrollierbare Leidenschaft...
Wer? Der O.? Der ist doch nicht so triebgesteuert wie der sogenannte S.H.! Nee, nee, der Handynummernsammler ist in allergrößter Gefahr! Rettet ihn vor sich und die Frauen vor ihm!
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