Aus der Reihe “Die bedeutendsten gerichtlichen Leitsätze aller Zeiten“:
Grob fahrlässig handelt, wer einen Ring im Wert von DM 70.000 trägt, während er sich an Orten aufhält, die für eine Vielzahl unbekannter Personen zugänglich sind, und hierbei Alkohol in einer Menge zu sich nimmt, die zum Verlust des klaren Bewusstseins führen kann.(LG Berlin NJW-RR 1990, 930)
Man lernt eben nie aus.
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