Hund totgeschlagen:
Franzose muss 13 Monate ins Gefängnis
Weil er einen Hund totgeschlagen hat, muss ein Franzose für 13 Monate ins Gefängnis. Das Strafgericht im ostfranzösischen Metz verhängte die ungewöhnlich hohe Haftstrafe, obwohl die Staatsanwaltschaft nur einen Monat auf Bewährung gefordert hatte, wie die Justizbehörden am Dienstag mitteilten. Der 48-Jährige hatte demnach die Hündin seiner Lebensgefährtin angefahren, als er angetrunken von einer Feier nach Hause zurückkam und rückwärts in die Garage einparken wollte. Anschließend schlug er mit einem Brett auf das verletzte Tier ein, bis dieses tot war. Das Gericht verbot dem Mann nun auf Lebenszeit, Haustiere zu halten. Zudem muss er eine 1500 Euro Geldbuße an einen Tierschutzverein zahlen, der als Nebenkläger aufgetreten war.
(Quelle: 123recht.net vom 30. Januar 2007)
Franzose muss 13 Monate ins Gefängnis
Weil er einen Hund totgeschlagen hat, muss ein Franzose für 13 Monate ins Gefängnis. Das Strafgericht im ostfranzösischen Metz verhängte die ungewöhnlich hohe Haftstrafe, obwohl die Staatsanwaltschaft nur einen Monat auf Bewährung gefordert hatte, wie die Justizbehörden am Dienstag mitteilten. Der 48-Jährige hatte demnach die Hündin seiner Lebensgefährtin angefahren, als er angetrunken von einer Feier nach Hause zurückkam und rückwärts in die Garage einparken wollte. Anschließend schlug er mit einem Brett auf das verletzte Tier ein, bis dieses tot war. Das Gericht verbot dem Mann nun auf Lebenszeit, Haustiere zu halten. Zudem muss er eine 1500 Euro Geldbuße an einen Tierschutzverein zahlen, der als Nebenkläger aufgetreten war.
(Quelle: 123recht.net vom 30. Januar 2007)